DFB-Pokal

FAQ: Infos zur Vergabe der DFB-Pokal-Medienrechte

09.05.2025
Foto: Nico Florow/DFB

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat die nationalen audiovisuellen Medienrechte am DFB-Pokal der Männer und Frauen vergeben. Erstmals wurden in dem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren auch die audiovisuellen Medienrechte am DFB-Pokal der Frauen in einem eigenen Bieterverfahren vergeben. DFB.de gibt im FAQ Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie lief das Verfahren zur Vergabe der audiovisuellen Medienrechte am DFB-Pokal?

Der DFB hatte Ende Januar 2025 die Ausschreibung der audiovisuellen Medienrechte öffentlich angekündigt. Anschließend konnten Unternehmen ihr Interesse bekunden und ein Registrierungsformular mit den Verfahrensregelungen für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren anfordern. Den registrierten Unternehmen wurden anschließend die Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt, die die Details zu den einzelnen Rechtepaketen und den Verwertungsvertrag enthalten, der die Grundlage für die Rechtevergabe bildet. Die finalen Auktionsphasen unterlagen vordefinierten Vergaberegeln und wurden im Zeitraum vom 5. bis 8. Mai 2025 durchgeführt.

Wie viele Spiele umfasst die Rechtevergabe am DFB-Pokal?

Pro Saison finden bei den Männern 63 Spiele und bei den Frauen 31 Spiele statt.

Welche Rechte haben die jeweiligen Medienpartner des DFB-Pokals der Männer konkret erworben?

Die ARD hat das Recht, acht beziehungsweise sieben Spiele pro Pokalsaison zu übertragen. Dabei wechselt das Recht zur Übertragung des DFB-Pokalfinales von Saison zu Saison mit dem Erwerber des noch zu vergebenen Rechtepaketes. Die ARD hat zudem gemeinsam mit dem ZDF das Recht zur Highlightverwertung sämtlicher Spiele in einer Länge von bis zu zwölf Minuten ab Spielende erworben. RTLSport1 und DAZN haben das Recht zur Highlightverwertung von allen Spielen bis zu einer Dauer von sechs Minuten ab 0 Uhr erworben. Das Recht der Clipverwertung von allen Spielen ab 7 Uhr des Folgetags haben sich der kicker und Sky gesichert. 

Welche Rechte haben die jeweiligen Medienpartner des DFB-Pokals der Frauen konkret erworben?

Die audiovisuellen Medienrechte zur Free-TV-Übertragung des DFB-Pokals der Frauen hat die SportA im Auftrag von ARD und ZDF erworben. Pro Saison wird dort in jeder der fünf Wettbewerbsrunden ein Spiel inklusive des Endspiels übertragen. Die Anzahl der im Free-TV übertragenen Partien wird hierdurch deutlich gesteigert. Pay-TV-Partner des DFB-Pokals der Frauen bleibt Sky, wo künftig elf Partien pro Saison live übertragen werden. Welche Spiele Sky live verwerten möchten, kann der Sender hierbei frei entscheiden. Die ARD gemeinsam mit dem ZDFSky sowie Sport1 und der kicker haben zudem das Recht erworben, Highlights aller Spiele im Umfang von bis zu fünf Minuten pro Spiel zu zeigen.

Was passiert mit den restlichen Spielen des DFB-Pokals der Frauen?

Ab der Spielzeit 2026/2027 wird erstmals für alle 31 Spiele des DFB-Pokals der Frauen ein Übertragungssignal für eine mediale Verwertung produziert. Die Begegnungen, die nicht in der ARD oder dem ZDF und nicht auf Sky übertragen werden, werden live auf DFB-eigenen Plattformen ausgestrahlt. Somit wird es eine alle Spiele umfassende Live- und Highlight-brichterstattung geben. Sofern das im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens noch nicht vergebene Rechtepaket zur Liveverwertung von Konferenzen nicht zu einem späteren Zeitpunkt an einen der Medienpartner vergeben wird, überträgt der DFB Konferenzen auf eigenen Plattformen.

Was passiert mit den nicht vergebenen Rechtepaketen, insbesondere dem noch nicht vergebenen Liverechtepaket im DFB-Pokal der Männer?

Sofern ein Rechtepaket im Rahmen einer Auktion nicht vergeben wird, weil sich der DFB aufgrund von nicht wirtschaftlich adäquaten Angeboten gegen eine Vergabe entscheidet, verbleibt dem DFB die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt das Angebot eines Bieters anzunehmen, das Rechtepaket nach bilateralen Verhandlungen des DFB mit sämtlichen Interessenten/Bietern und/oder weiteren Dritten zu vergeben, das Rechtepaket - in möglicherweise verändertem Zuschnitt - erneut auszuschreiben oder ein eigenes Medienangebot gegenüber Endkonsumenten, gegebenenfalls in Kooperation mit einem oder mehreren Partnern, anzubieten. Entsprechend wird der DFB den Prozess rund um die Vergabe in den folgenden Wochen fortsetzen.

Kategorien: DFB-Pokal, DFB-Pokal der Frauen, DFB GmbH & Co. KG, DFB-Partner

Autor: dfb