DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht reduziert Dresden-Geldstrafen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus dem Einspruch des Zweitligisten SG Dynamo Dresden gegen eine Geldstrafe in Höhe von 113.450 Euro teilweise stattgegeben.
Unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 16. September 2025 wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Drittligaspiel der vergangenen Saison bei Hansa Rostock (22. Februar 2025) verhängte Geldstrafe von ursprünglich 113.450 Euro auf 90.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 30.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Strafe für Mannheim-Spiel ebenfalls reduziert
Zudem wurde der Einspruch Dynamo Dresdens gegen die am 10. Oktober 2025 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Rahmen des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim (10. Mai 2025) ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 100.350 Euro verhandelt.
Das DFB-Sportgericht gab dem Einspruch teilweise statt und reduzierte diese Strafe auf 75.000 Euro. Davon kann der Verein bis zu 25.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Beide Urteile sind rechtskräftig.
Der DFB lässt jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukommen. Diese Stiftungen unterstützen soziale Projekte. Über die genaue Verteilung der Spenden berät das DFB-Präsidium gemeinhin in der letzten Sitzung des jeweiligen Kalenderjahres.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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