DFB-Sportgericht
Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha

In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht (Einzelrichter) nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss heute seine Entscheidungen mitgeteilt.
Dabei hat das DFB-Sportgericht die SG Dynamo wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe und zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt. Die Geldstrafe beträgt 91.200 Euro, wobei Dynamo Dresden bis zu 30.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf. Hinsichtlich des Zuschauerausschlusses gilt, dass die nächsten zwei auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiele unter Schließung der "K-Blöcke" (Blöcke K 1 bis K 5) auszutragen sind. Für ein Heimspiel wurde die Vollstreckung dieser Maßnahme zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2027.
Hertha BSC wurde vom DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro belegt. Bis zu 50.500 Euro hiervon kann der Verein für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Reduzierung des Gästekontingents
Beiden Vereinen wurde zudem auferlegt, unter Einbeziehung der Abteilung Sicherheit des DFB ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und durchzusetzen. Dieses muss beinhalten, dass bei den nächsten beiden direkten Vergleichen zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC in der nächsten Saison – unabhängig davon, ob Meisterschaftsspiel oder DFB-Pokalspiel – jeweils nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich vom jeweiligen Gastverein angefordert und vom Heimverein abgegeben werden darf. Die abgegebenen Gästeticktes müssen zudem zwingend personalisiert werden. Zur Durchsetzung der Maßnahmen müssen durch Hertha BSC und Dynamo Dresden mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte im Rahmen des jeweilen Auswärtsspiels eingesetzt werden.
Den Urteilen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Fanblock von Dynamo Dresden wurden insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Im Fanblock von Hertha BSC wurden zu Spielbeginn mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände sowie mindestens fünf Feuerwerksbatterien entzündet. Das Spiel wurde aufgrund dessen für 4:45 Minuten unterbrochen.
Bereits zu Spielbeginn war durch Berliner Anhänger ein Loch in die Plexiglas-Begrenzung zwischen Stehplatz- und Sitzplatzbereich des Gästebereichs geschlagen worden, sodass ein Wechsel zwischen dem Stehplatzbereich und dem weniger gesicherten Sitzplatzbereich ermöglicht wurde. In der 19. Spielminute dann begaben sich Anhänger von Hertha BSC in den Innenraum vor den Auswärtsblock sowie in einen benachbarten Block, in dem sich überwiegend Anhänger von Dynamo Dresden aufhielten. Dabei kam es zu erheblichen körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Berliner und Dresdner Anhängern sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Daraufhin überstiegen mindestens 60 Anhänger von Dynamo Dresden aus dem Bereich des "K-Block" die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Auswärtsblocks. Sie warfen dabei zum einen gezielt Bengalische Feuer auf Berliner Anhänger im Innenraum sowie in Richtung des Auswärtsblocks, zum anderen schossen sie ebenso gezielt Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Auswärtsblocks. Die Bengalischen Feuer und Feuerwerksraketen gingen dabei zum Teil im Auswärtsblock selbst nieder, zum Teil blieben sie im Fangnetz hängen und fielen in den Innenraum vor dem Auswärtsblock hinab, wo sich zahlreiche Personen aufhielten. Berliner Anhänger warfen aus dem Gästebereich und aus dem Innenraum davor mindestens elf pyrotechnische Gegenstände gezielt in Richtung der Dresdner Anhänger, teils in benachbarte Blöcke sowie vornehmlich auf die sich im Innenraum befindlichen Dresdner Anhänger.
Erst durch das Eingreifen zahlreicher Polizeikräfte liefen die Dresdner Anhänger zurück zum "K-Block". Einige Berliner Anhänger begaben sich teils im Zuge der Auseinandersetzung mit den Dresdner Anhängern zurück in den Gästeblock. Erst während des Eingreifens zahlreicher Polizeikräfte begaben sich auch die restlichen Berliner Anhänger zurück in den Gästeblock. Das Spiel war aufgrund der Vorfälle durch den Schiedsrichter unterbrochen worden und konnte erst nach 19 Minuten Unterbrechung erneut angepfiffen und fortgesetzt werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
Oberholz: "Das ist nicht tolerierbar"
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Ich kann mich an kaum einen Fall erinnern, bei dem Pyrotechnik in einem solchen Ausmaß als Waffe gegen Menschen eingesetzt wurde. Das ist nicht tolerierbar, dafür kann es keine Entschuldigung, keine Ausrede und auch keine Nachsicht geben. Damit wurde eine Grenze überschritten. Da der Fall kein Standardfall ist, muss auch die Sanktion vom Standard abweichen. Der Zuschauer-Teilausschluss ist eine harte Sanktion, die sich jedoch bewusst räumlich gezielt auf die Tribüne beschränkt, von der die zahlreichen Dresdner Anhänger, die quer über das Spielfeld liefen, kamen. Die Reduzierung des Gästekontingents bei den nächsten beiden direkten Vergleichen ist zudem eine sicherheitsorientierte Auflage, die angemessen ist und hoffentlich dazu beitragen wird, dass die nächsten beiden Spiele dieser Mannschaften gegeneinander friedlicher ablaufen."
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagt: "Wir reden über einen Gewaltexzess, der uns alle fassungslos macht. Ziel des DFB war und ist immer ein sicheres Stadionerlebnis für alle Zuschauerinnen und Zuschauer unter Aufrechterhaltung der einzigartigen Stimmung in den Stadien. Zu unserer Politik gehörte als zentrales Element stets der Dialog und der Austausch mit den Vereinen und mit den Fans. Dies werden wir beibehalten. Aber wenn niedrigschwellige Maßnahmen erkennbar nicht greifen, wenn auch die Selbstregulierung in den Fanszenen nicht wirkt, dann muss dies fühlbare Konsequenzen haben. Im Sinne des Fußballs und der friedlichen, echten Fußballfans haben Kontrollausschuss und Sportgericht mit dem Teilausschluss von Zuschauern sowie den weiteren Auflagen drastische Maßnahmen ergriffen. Im Sinne des Großteils der friedlichen Fußballfans begrüße ich das sehr. Denn: Was in Dresden passiert ist, darf sich nicht wiederholen."
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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