DFB-Sportgericht
31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 18. April 2026 wurden im Münchener Zuschauerbereich in der 61. Minute mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände (21 Bengalische Fackeln und zehn Rauchkörper) gezündet. Zudem wurden aus dem Münchner Fanblock heraus zwei Raketen abgeschossen, woraufhin die Partie um drei Minuten und 20 Sekunden unterbrochen wurde. Darüber hinaus wurden während des Spiels weitere 40 pyrotechnische Gegenstände gezündet (38 Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper).
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Vier Spiele Sperre für Potsdams Dias de Souza
Das Sportgericht des DFB belegt Thalia Dias de Souza vom 1. FFC Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren wegen Tätlichkeit gegen die Gegnerin in einem leichteren Fall mit einer Sperre in Höhe von vier Pflichtspielen.

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Mülheims Dinarvandi
Das DFB-Sportgericht hat Pooria Dinarvandi vom PCF Futsal Mülheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen belegt.

DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat über die Einsprüche wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel entschieden. Der VfB Stuttgart wurde mit einer Geldstrafe von 200.000 Euro belegt, der FC Bayern mit 170.000 Euro.