DFB-Sportgericht
31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 18. April 2026 wurden im Münchener Zuschauerbereich in der 61. Minute mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände (21 Bengalische Fackeln und zehn Rauchkörper) gezündet. Zudem wurden aus dem Münchner Fanblock heraus zwei Raketen abgeschossen, woraufhin die Partie um drei Minuten und 20 Sekunden unterbrochen wurde. Darüber hinaus wurden während des Spiels weitere 40 pyrotechnische Gegenstände gezündet (38 Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper).
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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