DFB-Sportgericht
359.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 359.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 120.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Bundesligaspiels gegen den Hamburger SV am 23. Januar 2026 zündeten Zuschauer im Fanbereich des FC St. Pauli insgesamt 44 Bengalische Feuer, mindestens 24 Rauchkörper und zwölf Feuerwerksbatterien, zudem fünf Raketen sowie einen Blinker. Der Anpfiff zur zweiten Hälfte verzögerte sich aufgrund von Rauchentwicklung um fast sechs Minuten.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.

280.000 Euro Geldstrafe für den SV Werder Bremen
Das Sportgericht des DFB hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 280.000 Euro belegt.

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125.500 Euro belegt.