DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Magdeburgs Bockhorn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Herbert Bockhorn vom Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Bockhorn war in der 32. Minute der Zweitligapartie gegen Eintracht Braunschweig am 8. August 2026 von Schiedsrichter Felix Prigan des Feldes verwiesen worden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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