DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Andernachs Müller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Malou Müller vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Müller war in der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen den SV Meppen am 2. August 2026 von Schiedsrichterin Paula Mayer des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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