DFB-Sportgericht
382.200 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von insgesamt 382.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 127.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 20. März 2026 zündeten Hannoveraner Zuschauer mindestens 223 Bengalische Feuer sowie mindestens fünf Feuerwerksbatterien. Wegen der Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um 10:30 Minuten.
Zudem brannten Hannoveraner Anhänger im Rahmen des Zweitligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 30. Januar 2026 mindestens 193 Bengalische Feuer ab. Die Partie musste nach Spielbeginn wegen der Rauchentwicklung für 8:30 Minuten unterbrochen werden.
Gegen beide Urteile hat Hannover 96 Einspruch eingelegt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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