DFB-Sportgericht

1500 Euro Geldstrafe für HOT 05 Futsal

06.08.2026
Urteil des DFB-Sportgerichts: Geldstrafe und Auflagen für HOT 05 Futsal

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Futsal-Bundesligisten VfL 05 Hohenstein-Ernstthal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt. Zudem wird der Verein verpflichtet, einen umfassenden Plan gegen Diskriminierung einzuführen bzw. weiterzuentwickeln. Neben Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Fan-Dialogs muss dieser auch Partnerschaften zur Beratung und Unterstützung des Anti-Diskriminierungsplans beinhalten. Der Anti-Diskriminierungsplan ist in Abstimmung mit dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 zu erstellen.

Während und im Anschluss des zweiten Viertelfinalspiels der Futsal-Bundesliga gegen den MCH Futsal Club Bielefeld am 28. März 2026 beleidigten mehrere Zuschauer aus Hohenstein-Ernstthal wiederholt Spieler des gegnerischen Vereins in extrem diskriminierender und rassistischer Form.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb