DFB-Sportgericht
Dynamo Dresden: Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses vorerst ausgesetzt

Im Verfahren vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen haben sich die Parteien auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts, Peter Müller, auf das weitere Vorgehen bis zur Entscheidung über die Schiedsklage verständigt.
Danach verzichtet der DFB bis zur Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts auf die Vollstreckung der Urteile des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 und des DFB-Bundesgerichts vom 6. August 2026. Damit wird der gegen Dynamo Dresden verhängte Zuschauer-Teilausschluss beim kommenden Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am Sonntag, 16. August 2026, zunächst nicht vollstreckt. Die ursprünglich angeordnete Schließung der K-Blöcke K1 bis K5 kommt bei dieser Partie somit nicht zur Anwendung.
Für den Fall, dass die Schiedsklage vollständig oder teilweise zurückgewiesen wird, erkennt Dynamo Dresden die Vollstreckbarkeit des Urteils des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 mit der Maßgabe an, dass als Zeitpunkt der Rechtskraft der Zeitpunkt der Verkündung des Schiedsspruchs gilt. Der Zuschauer-Teilausschluss greift in diesem Fall also im nächsten auf die Verkündung folgenden Heimspiel, unabhängig davon, ob der Verein weitere Rechtsmittel einlegt. Ein Rechtsmittelverzicht ist mit dieser Anerkennung nicht verbunden.
Mit Einlegung der Schiedsklage hat Dynamo Dresden zwei Wochen Zeit, diese zu begründen. Innerhalb dieses Zeitraums benennen Dynamo Dresden und der DFB als Schiedsbeklagter jeweils einen Schiedsrichter. Anschließend wird das Ständige Schiedsgericht unabhängig über die Schiedsklage entscheiden.
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten sagt: "Der Gang vor das Ständige Schiedsgericht ist ein legitimer Schritt von Dynamo Dresden. Mit der auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts getroffenen Vereinbarung haben beide Parteien eine sachgerechte Regelung für die Dauer des Schiedsverfahrens gefunden. Nun gilt es, die unabhängige Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts abzuwarten."
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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