DFB-Sportgericht
253.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 253.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 84.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Bundesligaspiels beim FC St. Pauli am 23. Januar 2026 zündeten Zuschauer im Fanbereich des Hamburger SV insgesamt 73 Bengalische Feuer, mindestens 106 Blinker und elf Rauchkörper sowie drei Knallkörper. Der Anpfiff zur zweiten Hälfte verzögerte sich aufgrund von Rauchentwicklung um fast sechs Minuten.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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