DFB-Sportgericht
100.350 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
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Das Sporgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.350 Euro belegt. Der SG Dynamo Dresden wird gestattet, bis zu 33.450 Euro der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Eine dementsprechende Mittelverwendung für präventive Zwecke ist dem DFB bis spätestens 31. März 2026 nachzuweisen.
Im Rahmen des Drittligaspiels am 10. Mai 2025 gegen Waldhof Mannheim gelangten ab der 78. Spielminute mehrere Hundert Dresdener Zuschauer in den Innenraum. Die Partie musste daraufhin in der 85. Minute für ungefähr zehn Minuten unterbrochen werden, um durch eine Ordnerkette ein Aufeinandertreffen mit ebenfalls in den Innenraum gelangten Mannheimer Anhängern zu vermeiden.
Zudem zündeten Anhänger im Dresdener Fanblock während der Nachspielzeit der Partie eine Bengalische Fackel.
Darüber hinaus stürmten nach Schlusspfiff mehrere Hundert Dresdener Zuschauer den Innenraum. Hierbei zündeten die Anhänger mindestens 42 Bengalische Fackeln und sechs Rauchkörper. Ein Rauchkörper wurde in Richtung eines Polizisten geworfen, zudem schossen Dresdener Anhänger mindestens zehn Raketen in Richtung von Mannheimer Anhängern und Einsatzkräften der Polizei sowie des Ordnungsdienstes.
Gegen das Urteil hat der Verein Einspruch eingelegt.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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