DFB-Sportgericht
31.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim DSC Arminia Bielefeld am 28. August 2025 zündeten Dresdner Zuschauer zwei Bengalische Feuer und verbrannten in der 82. Minute ein Banner der Bielefelder Fanszene. Unmittelbar vor Spielende zerstörten Dresdner Zuschauer zudem mindestens 20 Sitzschalen und warfen einige davon in den Heimbereich, wobei ein Kind verletzt wurde. Außerdem wurden erhebliche Zerstörungen und Sachschäden an den Toilettenanlagen des Auswärtsbereichs verursacht.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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