DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am Freitag auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.
Die SG Dynamo Dresden war wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro sowie zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt worden. Bis zu 30.400 Euro der Geldstrafe können für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Hinsichtlich des Zuschauer-Teilausschlusses wurde angeordnet, dass die nächsten beiden auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Heimspiele unter Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) auszutragen sind. Für eines dieser Heimspiele wurde die Vollstreckung der Maßnahme bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt.
Darüber hinaus wurden der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC aufgelegt, unter Einbeziehung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei den nächsten beiden direkten Vergleichen beider Vereine jeweils nur die Hälfte des zulässigen Gästekontingents angefordert und abgegeben werden darf. Die Gästetickets sind zu personalisieren. Zudem müssen beide Vereine bei den jeweiligen Auswärtsspielen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen. Diese ausgesprochenen Auflagen würden auch für ein mögliches DFB-Pokalspiel beider Vereine gegeneinander in der Saison 2026/2027 gelten.
Vorfälle im Meisterschaftsspiel zwischen Dresden und Hertha
Dem Verfahren lagen die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 zugrunde. Im Dresdner Zuschauerblock wurden insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Nachdem es zuvor zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen war, überstiegen mindestens 60 Dresdner Anhänger aus dem Bereich des K-Blocks die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei wurden gezielt Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert.
Die pyrotechnischen Gegenstände gingen teilweise im Gästeblock selbst nieder, teilweise blieben sie im Fangnetz hängen oder fielen in den Innenraum, in dem sich zahlreiche Personen aufhielten. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
Die Verhandlung wurde geleitet von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen."
Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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