DFB-Sportgericht
Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026. Im Zusammenhang mit Ausschreitungen beider Fanlager, dem massiven Einsatz von Pyrotechnik, einer Spielunterbrechung sowie Auseinandersetzungen im Innenraum hatte das DFB-Sportgericht am 20. Mai im Einzelrichterverfahren bereits Sanktionen gegen beide Vereine ausgesprochen; gegen die SG Dynamo Dresden unter anderem einen Zuschauer-Teilausschluss.
Dynamo Dresden hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt, sodass es nun eine mündliche Verhandlung erforderlich ist.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Magdeburgs Bockhorn
Das DFB-Sportgericht hat Herbert Bockhorn vom Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Spielen belegt.

Dynamo Dresden: Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses vorerst ausgesetzt
Im Verfahren vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen haben sich die Parteien auf das weitere Vorgehen bis zur Entscheidung über die Schiedsklage verständigt.

Zwei Spiele Sperre für Frankfurts Siljevic
Das DFB-Sportgericht hat Amil Siljevic vom Südwest-Regionalligisten Eintracht Frankfurt II im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Regionalliga Südwest belegt.