DFB-Bundesgericht
DFB-Bundesgericht weist Berufung im Fall Dresden zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute seine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden verkündet. Die Berufung des Vereins gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni 2026 wurde zurückgewiesen. Es bleibt damit bei den damals vom DFB-Sportgericht ausgesprochenen Strafen:
- Wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 91.200 Euro sowie zu einem teilweisen Zuschauerausschluss für zwei Heimspiele verurteilt worden. Bis zu 30.400 Euro der Geldstrafe könnten für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
- Hinsichtlich des Zuschauer-Teilausschlusses wurde angeordnet, dass das nächste auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiele unter Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) auszutragen ist. Für ein weiteres Heimspiel wurde die Vollstreckung des Zuschauer-Teilausschlusses bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt.
- Darüber hinaus wurden der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC aufgelegt, unter Einbeziehung der DFB-Abteilung Sicherheit ein gemeinsames Sicherheitskonzept zu erstellen und umzusetzen. Dieses sieht unter anderem vor, dass bei den nächsten beiden direkten Vergleichen beider Vereine jeweils nur die Hälfte des zulässigen Gästekontingents angefordert und abgegeben werden darf. Die Gästetickets sind zu personalisieren. Zudem müssen beide Vereine bei den jeweiligen Auswärtsspielen mindestens 30 eigene qualifizierte Ordnungskräfte einsetzen. Diese ausgesprochenen Auflagen würden auch für ein mögliches DFB-Pokalspiel beider Vereine gegeneinander in der Saison 2026/2027 gelten.
Teilausschluss kommt zu gelten
Mit Blick auf die Bewährungsaussetzung für das zweite der beiden Spiele unter Zuschauer-Teilausschluss hatte auch der DFB-Kontrollausschuss Berufung eingelegt, diese aber vor der Urteilsverkündung zurückgenommen.
Der vom DFB-Bundesgericht bestätigte Zuschauerteilausschluss - Schließung der "K-Blöcke" (K1 bis K5) - kommt somit für das nächste Heimspiel der SG Dynamo Dresden in der 2. Bundesliga am 16. August 2026 gegen den SV Darmstadt 98 zum Tragen.
Dem Verfahren lagen die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 zugrunde. Im Dresdner Zuschauerblock wurden insgesamt 27 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Nachdem es zuvor zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern beider Vereine sowie Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gekommen war, überstiegen mindestens 77 Dresdner Anhänger aus dem Bereich des K-Blocks die Begrenzung zum Innenraum und rannten über das Spielfeld in Richtung des Gästeblocks. Dabei wurden gezielt Bengalische Feuer und Feuerwerksraketen auf Berliner Anhänger sowie in Richtung des Gästeblocks abgefeuert. Die pyrotechnischen Gegenstände gingen teilweise im Gästeblock selbst nieder, teilweise blieben sie im Fangnetz hängen oder fielen in den Innenraum, in dem sich zahlreiche Personen aufhielten. Das Spiel musste für 19 Minuten unterbrochen werden. Insgesamt wurden mindestens 17 Personen verletzt.
Am 21. Juli wurde die Entscheidung im Rahmen der mündlichen Verhandlung vertagt, Dynamo Dresden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 4. August ergänzend Stellung zu nehmen. Nach Erhalt der Stellungnahme hat das Bundesgericht nun sein Urteil verkündet.
Zur Begründung sagt Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Das Beschießen von Menschen mit Feuerwerkskörpern kann nicht ansatzweise hingenommen werden. Ebenso stellt das massenhafte Betreten des Innenraums, das eine Fortsetzung des Spiels unmöglich macht, einen Eingriff in den Wettbewerb dar, der unter allen Umständen verhindert werden muss.“ Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Bundesgericht
Autor: sl

Bundesgericht bestätigt Zulassungsverweigerung für 1860 München
Das Bundesgericht des DFB hat die Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 München zurückgewiesen. Der getroffene Beschluss, den Münchnern die Zulassung für die 3. Liga in der nächsten Saison zu verweigern, ist damit bestätigt.

Bundesgericht weist Einspruch des SV Waldhof zurück
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 54.000 Euro als unbegründet zurückgewiesen.

DFB-Bundesgericht reduziert Sperrstrafe gegen Marco Antwerpen
Das DFB-Bundesgericht hat das Urteil gegen A-Lizenz-Inhaber Frank Döpper und Pro Lizenz-Inhaber Marco Antwerpen aufgehoben, bei Antwerpen mit der Maßgabe, dass gegen ihn am 28. August ein dreimonatiges Ausübungsverbot ausgesprochen wurde.