DFB-Bundesgericht
Bundesgericht bestätigt Zulassungsverweigerung für 1860 München

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 München zurückgewiesen. Der im Juni getroffene Beschluss der DFB-Fachgruppe Spielbetriebe, den Münchnern trotz sportlicher Qualifikation die Zulassung für die 3. Liga in der kommenden Saison zu verweigern, ist damit bestätigt.
Den frei gewordenen Startplatz in der 3. Liga nimmt der TSV Havelse ein. Die Niedersachsen rücken gemäß § 55a der DFB-Spielordnung als bestplatzierter sportlicher Absteiger der abgelaufenen Spielzeit nach. Der TSV 1860 München steigt in die Regionalliga ab.
Urteil auf DFB-Ebene letztinstanzlich
Die Münchner hatten im Zulassungsverfahren eine gestellte wirtschaftliche Bedingung nicht erfüllt. Die erforderlichen Sicherheiten und Nachweise waren bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht beim DFB eingegangen. Die Fachgruppe Spielbetriebe hatte daher, nachdem die Fachgruppe Zulassungsbeschwerden die Nichterfüllung der Bedingung festgestellt hatte, entschieden, dem TSV 1860 keine Zulassung zu erteilen.
Die anschließende Verwaltungsbeschwerde des TSV 1860 gegen den Bescheid hat das Bundesgericht nun geprüft und im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die Entscheidung der Fachgruppe Spielbetriebe bestätigt
Das Urteil des Bundesgerichts ist auf DFB-Ebene letztinstanzlich.
Kategorien: DFB-Bundesgericht, 3. Liga
Autor: jb

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