DFB-Sportgericht
159.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im schriftlichen Verfahren wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens und eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 159.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 53.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2026 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel gegen den FC Energie Cottbus am 7. Dezember 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer 50 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwölf Fontänen. Zudem schossen sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab und warfen beziehungsweise schossen darüber hinaus 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Heimzuschauer anschließend weitere 121 Bengalische Fackeln ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 110.000 Euro.
Zudem fielen Mannheimer Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 13. Dezember 2024 dreimal durch diskriminierende Rufe auf. Während der Begegnung zündeten sie mindestens acht pyrotechnische Gegenstände und warfen einen Knallkörper in einen angrenzenden Block mit Dresdner Zuschauern. Darüber hinaus urinierten Mannheimer Anhänger mehrmals in leere Bierbecher und warfen diese in Richtung der Dresdner Zuschauer. Nach der Partie versuchten sie, ein Sicherheitstor zu durchbrechen und griffen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an, von denen mindestens sechs verletzt wurden. Hierfür beträgt die Geldstrafe 49.800 Euro.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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