DFB-Sportgericht
49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 49.800 Euro belegt.
Vor Beginn des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 13. Dezember 2024 fielen Mannheimer Zuschauer dreimal durch diskriminierende Rufe auf. Während der Begegnung zündeten sie mindestens acht pyrotechnische Gegenstände und warfen einen Knallkörper in einen angrenzenden Block mit Dresdner Zuschauern.
Darüber hinaus urinierten Mannheimer Anhänger mehrmals in leere Bierbecher und warfen diese in Richtung der Dresdner Zuschauer. Nach der Partie versuchten sie, ein Sicherheitstor zu durchbrechen und griffen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an, von denen mindestens sechs verletzt wurden.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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