DFB-Sportgericht
8000 Euro Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Zudem erhält der Klub die Auflage, seinen Stadionsprecher in geeigneter Weise ausdrücklich darauf hinzuweisen, unsportliche Aussagen, insbesondere in Bezug auf Schiedsrichter, Schiedsrichterentscheidungen und andere Spielbeteiligte, zukünftig zu unterlassen und Stadiondurchsagen ausschließlich mit neutralem Inhalt durchzuführen. Dies ist dem DFB binnen einer Woche schriftlich nachzuweisen.
Während des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 7. März 2026 hatte sich der Stadionsprecher über die Stadionlautsprecher unsportlich in Bezug auf Schiedsrichterentscheidungen geäußert.
Strafmildernd auf das Urteil wirkt sich aus, dass der 1. FC Köln in Person von Geschäftsführer Thomas Kessler die Aussagen unmittelbar nach der Partie klar missbilligt und verurteilt hat. Zudem entschuldigte sich der Stadionsprecher in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Kontrollausschuss in aller Form für sein Verhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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