DFB-Sportgericht
120.535 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 120.535 Euro belegt. Davon könnte der Verein bis zu 40.175 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel gegen den FC Energie Cottbus am 7. Dezember 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer 50 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwölf Fontänen. Zudem schossen sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab und warfen beziehungsweise schossen darüber hinaus 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Heimzuschauer anschließend weitere 121 Bengalische Fackeln ab.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.
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Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.