DFB-Sportgericht
120.535 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 120.535 Euro belegt. Davon könnte der Verein bis zu 40.175 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor dem Drittligaspiel gegen den FC Energie Cottbus am 7. Dezember 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer 50 Bengalische Fackeln, sechs Rauchkörper und zwölf Fontänen. Zudem schossen sie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien ab und warfen beziehungsweise schossen darüber hinaus 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Anstoß um etwa zwei Minuten. Während der Partie brannten die Heimzuschauer anschließend weitere 121 Bengalische Fackeln ab.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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