DFB-Sportgericht
Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
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Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart am 23. Mai 2026 in Berlin hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) beide Finalisten im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt. Davon können beide Vereine je bis zu 86.700 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalendspiels hatten beide Fanlager je etwa 300 pyrotechnische Gegenstände angezündet. Aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung musste das Finale in der 55. Minute für drei Minuten unterbrochen werden.
Nach den Statuten des DFB, die den Rechtsnormen der UEFA entsprechen, haftet jeder Verein für das Fehlverhalten seiner Anhänger im Stadion. Das wurde auch schon mehrmals durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) sowie vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Bundesligen als auch vom Bundesgerichtshof (BGH) so bestätigt.
Der DFB lässt jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukommen. Diese Stiftungen unterstützen soziale Projekte. Über die genaue Verteilung der Spenden berät das DFB-Präsidium gemeinhin in der letzten Sitzung des jeweiligen Kalenderjahres.
Die beiden Urteile des DFB-Sportgerichts samt Strafanträgen des DFB-Kontrollausschusses können hier nachgelesen werden.
Gegen die Urteile des Einzelrichters haben beide Vereine fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
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Autor: mm

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