DFB-Sportgericht
78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 2. Mai 2026 zündeten Düsseldorfer Anhänger mindestens 96 Bengalische Feuer, sieben Raketen und zwei Rauchtöpfe. Beim Wurf eines Bengalischen Feuers aus dem Gästeblock in den Heimzuschauerbereich während der Halbzeitpause wurde darüber hinaus eine Zuschauerin verletzt. Schon zu Spielbeginn hatten Düsseldorfer Anhänger einen Böller in Richtung des anliegenden Heimzuschauerblocks geworfen.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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