DFB-Sportgericht
59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.900 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2027 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Drittligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 16. Mai 2026 zündeten Cottbuser Zuschauer insgesamt 145 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus liefen nach Schlusspfiff zahlreiche Cottbuser Anhänger auf das Spielfeld, um den Aufstieg zu feiern. Hierbei wurden erneut mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.
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Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.

DFB-Bundesgericht vertagt Entscheidung im Fall Dresden
Das Bundesgericht des DFB hat eine Entscheidung im Fall Dynamo Dresden vertagt. "Das Bundesgericht wird am 6. August eine Entscheidung verkünden, die auch ein abschließendes Urteil sein kann", sagt Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des Bundesgerichts.