DFB-Sportgericht

Sportgericht verhandelt Hannover-Einsprüche

02.09.2026
Vorfälle im Spiel gegen Braunschweig: Sportgericht befasst sich mit Hannoveraner Einspruch Foto: DFB/dpa Picture-Alliance

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 3. September 2026, ab 12.30 Uhr, am DFB-Campus in Frankfurt am Main mündlich die Einsprüche von Hannover 96 gegen zwei vorangegangene Einzelrichterentscheidungen. Die Verhandlung leitet Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte den Zweitligisten am 3. August 2026 wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 382.200 Euro belegt. Davon entfielen 151.800 Euro auf die Vorfälle beim Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 30. Januar 2026 und 230.400 Euro auf die Vorkommnisse im Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig am 20. März 2026.

Gegen beide Urteile legte Hannover 96 fristgerecht Einspruch ein.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: sl