DFB-Sportgericht

Drei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Gözüsirin

21.09.2026
Nach seinem Platzverweis gesperrt: Wehen Wiesbadens Tarik Gözüsirin (2.v.r.) Foto: DFB/dpa Picture-Alliance

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tarik Gözüsirin vom Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Gözüsirin war in der 59. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 20. September 2026 von Schiedsrichter Cengiz Kabalakli des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für Wehen Wiesbadens Co-Trainer Modica

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Giuliano Modica, den Assistenztrainer des Drittligisten SV Wehen Wiesbaden, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Modica hatte sich in der 59. Minute des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 20. September 2026 unsportlich am Spielfeldrand verhalten und daraufhin vom Unparteiischen Cengiz Kabalakli die Rote Karte gesehen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb