DFB-Sportgericht
Sportgericht gibt Einspruch von Vincent Wagner statt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch von Vincent Wagner gegen das Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts vom 7. September 2026 stattgegeben.
Der Trainer der SV 07 Elversberg war im Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September 2026 zunächst in der 45. Minute wegen unerlaubten Betretens des Spielfeldes verwarnt worden. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff zeigte ihm Schiedsrichter Petersen wegen unsportlichen Verhaltens die zweite Gelbe Karte und verwies ihn damit des Innenraums.
Das Sportgericht nun stellte einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters im Sinne von § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung fest. Die automatische Sperre nach der Gelb-Roten Karte wird daher aufgehoben.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Urteilsbegründung: "Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat Schiedsrichter Petersen erstmals ausgeführt, dass seine Wahrnehmung falsch war und dass er den Sachverhalt nicht richtig eingeordnet hat. Wir mussten die Frage beantworten, ob dieser Irrtum offensichtlich war. Nach Ansicht neuer Bildaufnahmen aus dem Scoutingfeed sind wir davon überzeugt, dass Trainer Wagner den Platz erkennbar ausschließlich zur Einwirkung auf seine Spieler betreten hat und sich dabei nicht in Richtung Schiedsrichter orientierte. Vor diesem Hintergrund konnte ausnahmsweise von der automatischen Sperre abgesehen werden."
Das Urteil ist endgültig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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