DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht entscheidet über Einsprüche von Bayern und Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren über die Einsprüche des VfB Stuttgart und des FC Bayern München wegen der pyrotechnischen Vorfälle im Rahmen des DFB-Pokalendspiel im Berliner Olympiastadion entschieden. Wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde der VfB Stuttgart zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro verurteilt, der FC Bayern wurde wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 170.000 Euro belegt. Ein Drittel dieser Summe können beide Vereine für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
In beiden Fanlagern kam es während des DFB-Pokalendspiels zu massivem Einsatz von Pyrotechnik in dessen Folge das Spiel in der zweiten Halbzeit für ca. drei Minuten unterbrochen werden musste.
Gegen die Entscheidungen des DFB-Sportgerichtes kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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