DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Vöhringer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Svenja Vöhringer vom Frauen-Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.
Vöhringer war in der 18. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 13. September 2026 von Schiedsrichterin Angelika Söder des Feldes verwiesen worden, nachdem sie durch ein Foulspiel eine offensichtliche Torchance verhindert hatte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Herthas Teamoffiziellen Kempf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Angelo Kempf, Teamoffizieller des Frauen-Zweitligisten Hertha BSC, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Kempf hatte sich in der 87. Minute des Zweitligaspiels bei Borussia Mönchengladbachs am 6. September 2026 unsportlich gegenüber den gegnerischen Mannschaft und daraufhin von Schiedsrichterin Paula Mayer die Rote Karte gesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Sportgericht gibt Einspruch von Vincent Wagner statt
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Drei Spiele Sperre für Duisburgs Lobinger
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