3. Liga
Rostocker Beschwerde abgewiesen - Nachholspiel terminiert

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Verwaltungsbeschwerde des F.C. Hansa Rostock abgewiesen, die der Drittligist gegen die Absetzung seines Spiels bei der SpVgg Unterhaching eingelegt hatte. Die Partie des 26. Spieltags war wenige Tage vor dem angesetzten Austragungstermin von der Spielleitung des DFB abgesetzt worden, weil die Gemeinde Unterhaching den Sportpark als Spielstätte kurzfristig gesperrt hatte.
Nach dem im schriftlichen Verfahren ergangenen Urteil durch das Bundesgericht hat die spielleitende Stelle des DFB unverzüglich den Nachholtermin für die Partie festgelegt. Die Begegnung zwischen der SpVgg Unterhaching und Hansa Rostock wird am Dienstag, 29. April, ausgetragen. Anpfiff ist um 19 Uhr, MagentaSport überträgt exklusiv live.
Das DFB-Bundesgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 35 Beisitzern. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie die DFB-Beisitzer müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Über Fälle wie die Rostocker Verwaltungsbeschwerde befindet das DFB-Bundesgericht in einer Besetzung mit drei Sportrichtern. Gemäß § 3 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sind die Mitglieder des Bundesgerichts unabhängig und nur dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen.
Kategorien: 3. Liga, DFB-Bundesgericht
Autor: dfb

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