DFB-Sportgericht
Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 30. September 2025 zündeten Rostocker Anhänger mindestens 145 pyrotechnische Gegenstände.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Weitere Geldstrafe in Höhe von 32.950 Euro
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 32.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 17. September 2025 zündeten Rostocker Anhänger insgesamt 37 pyrotechnische Gegenstände.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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