DFB-Sportgericht

Geldstrafen für 1860 München und Waldhof Mannheim

05.11.2025

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 27. September 2025 entzündeten Münchner Anhänger mindestens 99 pyrotechnische Gegenstände, wodurch sechs Personen verletzt wurden.

Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

36.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden
unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 36.000 Euro belegt.

In der 35. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 31. August 2025 riefen Mannheimer Anhänger hörbar einen diskriminierenden Ausruf in Richtung des Gegners.

Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb