DFB-Sportgericht
Geldstrafen für 1860 München und Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2026 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 27. September 2025 entzündeten Münchner Anhänger mindestens 99 pyrotechnische Gegenstände, wodurch sechs Personen verletzt wurden.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
36.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden
unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 36.000 Euro belegt.
In der 35. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 31. August 2025 riefen Mannheimer Anhänger hörbar einen diskriminierenden Ausruf in Richtung des Gegners.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Mannheims Boyd zieht Einspruch zurück
Terrence Boyd vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim hat seinen Einspruch gegen seine Sperre von zwei Drittligaspielen in der mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main zurückgezogen. Damit bleibt das bisherige Strafmaß bestehen.

31.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des DFB belegt Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.200 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Braunschweigs Nkoa
Das DFB-Sportgericht belegt Patrick Nkoa von Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.