DFB-Bundestag
FAQ: So läuft der DFB-Bundestag

Am heutigen Freitag (ab 9.30 Uhr, live bei YouTube) steht der 45. Ordentliche DFB-Bundestag an. Schauplatz ist der DFB-Campus in Frankfurt am Main. Was ist der DFB-Bundestag eigentlich? Wie setzt er sich zusammen? Was ist in Bezug auf die Wahlen und Abstimmungen zu beachten? DFB.de fasst die wichtigsten Informationen im FAQ zusammen.
Was ist der DFB-Bundestag, und wie setzt er sich zusammen?
Der DFB-Bundestag ist als satzungsgebende Mitgliederversammlung des mehr als acht Millionen Mitglieder starken Verbandes das höchste Gremium des DFB, quasi das deutsche Fußball-Parlament. Er setzt sich aktuell zusammen aus den stimmberechtigten Delegierten, zu denen die Mitglieder des DFB-Präsidiums und des DFB-Vorstands ebenso gehören wie die Delegierten der Landes- und Regionalverbände sowie der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Die Zusammensetzung des Bundestags, seine Aufgaben, die Bestimmungen über das Stimmrecht und die Zahl der Delegierten ergeben sich aus den §§ 21 bis 24 der DFB-Satzung.
Wie gestaltet sich die Tagesordnung des 45. Ordentlichen DFB-Bundestages?
Die Tagesordnung ist durch die DFB-Satzung vorgegeben (vgl. § 25 DFB-Satzung) und auf DFB.de hinterlegt.
Wie lange dauert der DFB-Bundestag?
Die Plenarsitzung des DFB-Bundestags beginnt heute um 9.30 Uhr. Vorgesehenes Ende ist um 15 Uhr.
Wird der DFB-Bundestag live übertragen?
Ja, die Plenarsitzung wird live auf dem YouTube-Kanal des DFB übertragen.
Wen wählt der DFB-Bundestag?
Gemäß § 24 der DFB-Satzung obliegt dem DFB-Bundestag insbesondere die Wahl des DFB-Präsidiums (inklusive Präsident) und des DFB-Vorstandes sowie die Bestätigung von Präsidiums- und Vorstandsmitgliedern aufgrund besonderer Vorschriften. Hinzu kommen die Wahl der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der anderen Mitglieder der Rechtsorgane (Sport- und Bundesgericht), soweit sie nicht vom Präsidium zu berufen sind, sowie die Wahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses, des Vergütungsausschusses und der Ethik-Kommission.
Wer kann Kandidat*innen für das DFB-Präsidentschaftsamt vorschlagen?
Laut § 27 der DFB-Satzung können Anträge zum Bundestag und Nominierungen nur von den Organen des DFB, seinen Ausschüssen und den ordentlichen Mitgliedern (Regional- und Landesverbände sowie die DFL) eingebracht werden. Vorschläge für die Wahl des Präsidenten und des Schatzmeisters sind spätestens vier Wochen vor dem Bundestag bei der DFB-Zentralverwaltung einzureichen und den Mitgliedern nach dieser Frist sofort bekannt zu geben. Wird zu einem Ordentlichen Bundestag bis zum Ablauf der beschriebenen Frist kein Vorschlag eingereicht, sind Wahlvorschläge bis zur Wahl des betreffenden Amtes zulässig (§ 20 Satzung).
Was ist in Bezug auf die weiteren Nominierungen zu beachten?
Laut § 27 der DFB-Satzung können Nominierungen zum Bundestag nur von den Organen des DFB, seinen Ausschüssen und den ordentlichen Mitgliedern (Regional- und Landesverbände sowie die DFL) eingebracht werden. Außer beim Präsidenten und dem Schatzmeister gibt es jedoch keine Frist für Personalvorschläge. Einige Ämter sind an bestimmte Funktionen in den Mitgliedsverbänden gebunden oder wurden zum Beispiel bereits vom DFB-Bundesjugendtag gewählt. Diese Personen werden vom Bundestag nur noch bestätigt. Die Mitglieder der Ausschüsse des DFB werden vom DFB-Präsidium nach dem DFB-Bundestag berufen. Der Kandidat für den 1. Vizepräsident für Amateurfußball und Angelegenheiten der Regional- und Landesverbände wird von der Konferenz der Landes- und Regionalverbandspräsidenten vorgeschlagen.
Welche Fristen gelten in Bezug auf Nominierungen und Anträge für den DFB-Bundestag?
Grundsätzlich sind Anträge spätestens acht Wochen vor dem DFB-Bundestag einzureichen. Zu einem späteren Zeitpunkt sind nur noch Abänderungs- und Ergänzungsanträge sowie Dringlichkeitsanträge zulässig (vgl. § 27 DFB-Satzung).
Wie laufen die Wahlen und Abstimmungen ab? Welche Mehrheiten sind nötig?
Der Ablauf der Wahlen und Abstimmungen ist in § 26 der DFB-Satzung geregelt.
Für Abstimmungen gilt:
- Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Eine namentliche oder geheime Abstimmung findet statt, wenn sie von der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird.
- Satzungsänderungen, Ordnungsänderungen, die die Interessen der DFL Deutsche Fußball Liga betreffen, und die Festsetzung von Umlagen gemäß §§ 18 Abs. 2 und 24 Nr. 2. e) bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
- Bestehen Zweifel darüber, ob ein Antrag nach Ziffer 2 einer qualifizierten Mehrheit bedarf, so entscheidet hierüber das Bundesgericht sofort.
Für Wahlen gilt:
- Die Wahlen auf dem Bundestag sind grundsätzlich geheim. Liegt nur ein Vorschlag vor, so kann die Wahl durch Zuruf oder offene Abstimmung erfolgen. Bei mehreren Vorschlägen ist diejenige Person gewählt, welche die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt.
- Stehen mehr als zwei Kandidat*innen zur Wahl, gilt: Hat im ersten Wahlgang keiner der Vorgeschlagenen die absolute Mehrheit erlangt, so erfolgt im nächsten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Haben mehrere Vorgeschlagene gleich viele Stimmen und mehr als die übrigen Vorgeschlagenen erhalten, so erfolgt die Stichwahl zwischen ihnen. Bei einer Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt.
Was ist bei den Ausschüssen zu beachten?
Gemäß § 47 DFB-Satzung werden die Vorsitzenden der Ausschüsse vom DFB-Bundestag gewählt, mit Ausnahme des Jugendausschusses. Dessen Vorsitzender wird vom DFB-Bundesjugendtag gewählt und vom Bundestag bestätigt. Die weiteren Mitglieder der Ausschüsse werden vom DFB-Präsidium im Benehmen mit den Regional- und Landesverbänden sowie den jeweiligen Ausschussvorsitzenden berufen. Die Berufung erfolgt nach Sachkompetenz für die dem Ausschuss übertragenen Aufgaben. Die Mitglieder des Kontrollausschusses sollen die Befähigung zum Richteramt oder für den gehobenen Polizeidienst haben.
Die DFL Deutsche Fußball Liga ist berechtigt, für jeden Ausschuss bis zu zwei Mitglieder (für den Kontrollausschuss bis zu drei Mitglieder) vorzuschlagen, die vom DFB-Präsidium berufen werden. Zur Berufung in den Kontrollausschuss dürfen seitens der DFL nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht in Organen der DFL oder ihrer Mitglieder tätig sind.
Wie wird der/die Generalsekretär*in ernannt?
Der/die Generalsekretär*in leitet die DFB-Zentralverwaltung und nimmt das höchste Hauptamt im Deutschen Fußball-Bund ein. Der/die Generalsekretär*in wird vom DFB-Präsidium auf Vorschlag des DFB-Präsidenten berufen wird.
Über welche Anträge wird beim Bundestag abgestimmt?
Alle bislang eingereichten Anträge zum DFB-Bundestag 2025 sind hier einsehbar.
Wer darf beim Bundestag reden?
Grundsätzlich dürfen alle auf dem Bundestag stimmberechtigten Personen reden. Dies sind die Delegierten der Regional- und Landesverbände sowie der DFL Deutsche Fußball Liga und die stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Des Weiteren nehmen die Ehrenmitglieder des DFB, die Mitglieder der DFB-Rechtsorgane, der Ethik-Kommission, des Prüfungsausschusses und der weiteren satzungsmäßigen Ausschüsse mit beratender Stimme am DFB-Bundestag teil. Sie verfügen ebenfalls über ein Rederecht. Die Geschäftsordnung für den Bundestag und den Vorstand enthält konkrete Regelungen zur Ausübung des Rederechts (vgl. § 4 der Geschäftsordnung).
Kategorien: DFB-Bundestag, DER DFB
Autor: sl

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