DFB-Bundestag

Entscheidungen und Beschlüsse als Meilensteine in der gut 120-jährigen DFB-Geschichte – beraten und verabschiedet wurden und werden sie vom DFB-Bundestag. Dieses Fußball-Parlament ist als gesetzgebende Versammlung des mehr als 7,1 Millionen Mitglieder starken Fachverbandes das höchste Gremium des DFB.

Der DFB-Bundestag – 1900 beschloss er die Gründung und 1949 die Wiedergründung des Deutschen Fußball-Bundes. Er legte 1904 den Beitritt zur FIFA und 20 Jahre später zum Deutschen Sport-Bund fest. Er übernahm 1906 auf Verlangen der FIFA die englischen Spielregeln, entschied 1908 darüber, wie die Positionen in der Nationalmannschaft von den einzelnen Verbänden besetzt werden, und votierte 1962 für die Einführung der Bundesliga. 1900 wählte er in Dr. Ferdinand Hueppe den ersten Präsidenten des DFB.

Er setzt sich heute zusammen aus 262 stimmberechtigten Delegierten, zu denen die Mitglieder des DFB-Präsidiums und des DFB-Vorstands ebenso gehören wie die Abgesandten der Landes- und Regionalverbände sowie des Ligaverbandes.

Der ordentliche DFB-Bundestag fand zunächst jährlich, seit 1975 im Zwei-Jahres-Rhythmus und seit 1983 alle drei Jahre statt. Dabei wählt er auch Präsidium und Vorstand.

Darüber hinaus kann ein außerordentlicher Bundestag vom DFB-Präsidium jederzeit aus wichtigem Grund einberufen werden. Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Bundestages können nur solche sein, die, wie in dem erwähnten Fall, zu seiner Einberufung geführt haben, es sei denn, sie haben „die Qualifikation eines Dringlichkeitsantrages“.

Der wohl bedeutsamste Tagesordnungspunkt eines außerordentlichen Bundestages in der DFB-Geschichte führte am 21. November 1990 zur Vereinigung des deutschen Fußballsports: In Leipzig, der Gründungsstadt des DFB, trat der Nordostdeutsche Fußballverband, der am Tag zuvor nach der Auflösung des Deutschen Fußball-Verbandes (DFV) der DDR gegründet worden war, als neuer Regionalverband mit seinen sechs Landesverbänden dem DFB bei.

Tief greifende strukturelle Veränderungen

Neben der Wahl des Präsidiums und Vorstands beschließt der Bundestag unter anderem die Satzung und die Ordnungen des DFB. Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Satzungs- und Ordnungsänderungen, die die DFL Deutsche Fußball Liga betreffen, bedürfen allerdings einer Zweidrittelmehrheit.

Die tief greifenden strukturellen Veränderungen während der vergangenen Jahrzehnte sind alle auf Bundestags-Beschlüsse zurückzuführen. Die spektakulärste Entscheidung war sicherlich der am 28. Juli 1962 in Dortmund mit Zweidrittelmehrheit gefasste Beschluss, von 1963/1964 an die Bundesliga als eingleisige höchste Spielklasse einzuführen. Zwölf Jahre vorher hatte ein außerordentlicher Bundestag in Frankfurt am Main das Vertragsspielerstatut in Kraft gesetzt.

Für den Profifußball in Deutschland sollte schließlich der 30. September 2000 zum wohl bedeutendsten Meilenstein werden: In Mainz wurden die 18 Bundesligaklubs und die nunmehr 18 Vereine der 2. Bundesliga vom außerordentlichen Bundestag in die von ihnen seit vielen Jahren „geforderte Selbstständigkeit“ entlassen, wobei die DFL ordentliches Mitglied im DFB geblieben ist.

Selbstverständlich schlägt sich auch die Entwicklung des Frauenfußballs in Deutschland in den spezifischen Entscheidungen des DFB-Bundestags nieder. So lehnte er 1955 in Berlin die Förderung des Damenfußballs noch einstimmig ab, um diese Entscheidung 1970 in Travemünde wieder aufzuheben. Nur drei Jahre später verständigte sich der Bundestag in Frankfurt am Main auf die Einführung einer Deutschen Meisterschaft im Damenfußball von 1973/1974 an und beschloss am 28. Oktober 1989 in Trier die Einführung einer zweigleisigen Damen-Bundesliga ab 1990/1991.

Am 21. Oktober 1995 änderte der Bundestag in Düsseldorf schließlich die DFB-Satzung und Ordnungen dahingehend, dass das Wort „Damen“ durch „Frauen“ zu ersetzen sei. Folgerichtig heißt die 1997 gestartete eingleisige höchste Spielklasse Frauen-Bundesliga.