Talentförderung
FAQ zur Lizenzierung von Leistungszentren

Die Leistungszentren haben die zentrale Funktion, Spitzentalente in einem hochprofessionellen Umfeld bestmöglich zu fördern. DFB.de beantwortet relevante Fragen zur Lizenzierung von Leistungszentren im FAQ.
Was ist ein Leistungszentrum (LZ)?
Die Leistungszentren haben als sportliche Anlaufstation für die regionalen Spitzentalente die zentrale Funktion, junge Spieler mit Lizenzspieler-Perspektive in einem hochprofessionellen Umfeld bestmöglich zu fördern und auf spätere Qualitätsanforderungen im Lizenzfußball vorzubereiten. Ein komplexes System des Qualitätsmanagements wird dabei in enger Kooperation zwischen DFL und DFB umgesetzt. Einen umfassenden Überblick gibt es auf leistungszentren.de.
Wie viele LZ gibt es in Deutschland?
Deutschlandweit gibt es 58 anerkannte Leistungszentren: bei 18 Bundesligisten, 18 Zweitligisten, 14 bei Drittligisten und acht bei Vereinen aus der Regionalliga.
Welche Anforderungen müssen die LZ erfüllen?
Die am Spielbetrieb der Bundesliga und 2. Bundesliga teilnehmenden Vereine und Kapitalgesellschaften haben als Fördereinrichtung ein Leistungszentrum zu führen (§ 3 Nr. 2 LO). Unterhalb der 2. Bundesliga kann ein Klub ein Leistungszentrum freiwillig durch den DFB anerkennen lassen. Dies geschieht unter den Mindestvoraussetzungen, die auch für die Klubs der 2. Bundesliga gelten. Je nach Voraussetzungen werden die Leistungszentren in drei Kategorien eingestuft. Um als Leistungszentrum anerkannt zu werden, ist eine Erfüllung der Kriterien der Kategorie 3 verpflichtend. Kategorie 1 ist der höchste Standard.
Verankert sind die Kriterien in den Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren der Teilnehmer der Lizenzligen (Anhang V zur Lizenzierungsordnung), auf die auch die DFB-Jugendordnung verweist.
Wer entscheidet über die Anerkennung als Leistungszentrum?
Für die Teilnahme am Spielbetrieb der Lizenzligen ist die Unterhaltung eines Leistungszentrums ein verbindliches Lizenzierungskriterium. Die Prüfung liegt dabei bei der zuständigen Abteilung der DFL.
Zuständige Stelle für die Anerkennung und Überprüfung der Leistungszentren unterhalb der 2. Bundesliga ist gemäß §7b Nr. 4 JO der DFB. Er kann diese Aufgabe ganz oder teilweise der Kommission Leistungszentren gemäß Anhang V zur Lizenzierungsordnung des Ligastatuts übertragen.
Wie regelmäßig überprüft der DFB die lizenzierten Vereine?
Jeweils zu den Stichtagen im Zuge des Lizenzierungs- bzw. Anerkennungsverfahrens zum 1. August sowie 15. März einer Saison.
Was passiert, wenn ein bestehendes Leistungszentrum die Richtlinien nicht mehr erfüllt?
Die Fachabteilungen der DFL bzw. des DFB prüfen im Rahmen des Qualitätsmanagements, ob die Richtlinien für die Errichtung und Unterhaltung von Leistungszentren eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, können Sanktionen in Form von finanziellen Strafen, vorübergehender Ausgliederung aus dem Spiel- und Trainingsbetrieb bis hin zum Lizenzentzug bzw. Widerruf des LZ-Status verhängt werden.
Können LZ nach einem Lizenzentzug den LZ-Status wiedererlangen?
Ja. Eine erneute Bewerbung und Anerkennung als Leistungszentrum zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
Wie gestaltet sich die finanzielle Förderung der Leistungszentren durch die Verbände?
Gute Arbeit wird honoriert – das gilt auch für die der Leistungszentren. Im Laufe der Zeit sind deshalb verschiedene finanzielle Anreize gesetzt worden, die den Aufwand und das Engagement in der Nachwuchsarbeit würdigen. In verschiedenen Kategorien wird die Nachwuchsförderung der Klubs mittel- oder unmittelbar honoriert.
Vereinfacht dargestellt, partizipieren die Leistungszentren der Lizenzligen von der TV-Gelderverteilung sowie dem UEFA-Solidaritätssystem. Die freiwillig anerkannten Leistungszentren unterhalb der 2. Bundesliga erhalten eine finanzielle Unterstützung durch den DFB. Für das Unterhalten sowie ausgewähltes Personal bekommen sie im Zuge der Lizenzierung Gelder aus einem Fördertopf, der insgesamt pro Saison auf 1,8 Millionen Euro gedeckelt ist. Darüber hinaus subventioniert der DFB Einsatzzeiten deutscher Nachwuchsspieler in der 3. Liga (hier wird der Nachwuchsfördertopf erklärt) oder die Beteiligung an der Ausbildung von Junioren-Nationalspielern.
Was ist für Leistungszentren in Bezug auf die DFB-Nachwuchsliga zu beachten?
In der U 19 und U 17 DFB-Nachwuchsliga spielen Profiklubs und Amateurvereine von Beginn an in einer Liga. Alle Vereine mit einem Leistungszentrum (LZ) sind sportlich dauerhaft für die DFB-Nachwuchsliga qualifiziert.
Kategorien: Talentförderung, DER DFB
Autor: dfb

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