DER DFB

FAQ: Das bedeutet das "Kompassmodell"

30.10.2026

Fünf Meister, nur vier dürfen aufsteigen. Seit Jahren sorgt die Aufstiegsregelung in der Regionalliga für Diskussionen. Am 18. Dezember 2026 soll in Frankfurt auf dem Außerordentlichen DFB-Bundestag endlich eine Lösung beschlossen werden. Das DFB-Präsidium mit Präsident Bernd Neuendorf an der Spitze hat das "Kompassmodell" zur Abstimmung eingereicht. Was bedeutet das "Kompassmodell" genau? Was beinhaltet es? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten. Wir geben die Antworten auf die wichtigsten Fragen im FAQ.

Was ist das "Kompassmodell"?

Das Modell sieht eine Verdichtung der Regionalliga von fünf auf vier Staffeln vor, aus denen alle Meister direkt aufsteigen. Jede Staffel würde mit 20 Teams starten. Das Teilnehmerfeld in der Regionalliga würde sich also von aktuell 90 Mannschaften auf 80 Teams reduzieren. Deren Verteilung auf die vier Staffeln wird in erster Linie anhand der geringsten Reisestrecken vorgenommen, die Verbandsgrenzen sind im "Kompassmodell" kein Kriterium mehr.

Was sind die Vorteile des "Kompassmodells"?

  • Alle Meister aus der Regionalliga steigen direkt in die 3. Liga auf.
  • Der Unterbau der Regionalliga (5. Spielklassenebene) kann unverändert in Struktur und Aufstiegsmodus bestehen bleiben.
  • Die Zahl der Absteiger aus der Regionalliga ist fix (4 pro Staffel) und kann sich durch die Absteiger aus der 3. Liga nicht mehr in einzelnen Staffeln erhöhen.
  • Die Reduzierung auf vier Staffeln sorgt für eine Leistungsverdichtung im Sinne der Talentförderung und Entwicklung der Vereine.
  • Die Auflösung der Verbandsgrenzen bei der Staffeleinteilung unterstützt den Leistungsgedanken und sportlichen Charakter unabhängig von der regionalen Zugehörigkeit.
  • Optimierte Reisewege halten die Strecken für die Vereine in Grenzen und tragen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei.
  • Die Verdichtung der Qualität und die einheitliche Organisation trägt zu einer Professionalisierung der 4. Spielklassenebene bei. Die Aufsteiger aus der Regionalliga werden besser auf die 3. Liga vorbereitet. Gleichzeitig wird die Fallhöhe für Absteiger aus der 3. Liga geringer.

Gibt es auch Nachteile beim "Kompassmodell"?

Eine Reform hat immer Auswirkungen, die für einzelne Vereine Nachteile mit sich bringen können. Vereine in "Grenzregionen" der vier Staffeln könnten in verschiedenen Spielzeiten unterschiedlichen Staffeln zugeordnet werden, was von einigen Vereinen negativ im Hinblick auf die Planungssicherheit und den Erhalt von Derbys gesehen wird. Der DFB strebt Lösungen an, die besondere Härtefälle ausschließen oder abmildern sollen.

Darüber hinaus besteht die Sorge, dass die 5. Spielklassenebene negativ betroffen sein könnte, wenn aus verschiedenen Regionalliga-Staffeln Vereine in die gleiche Oberliga-Staffel absteigen und somit ein erhöhter Abstieg in der betroffenen Oberliga eintritt. Dies könnte in Einzelfällen auftreten, kann jedoch bei der Einteilung der Regionalliga-Staffeln beachtet werden, so dass es nicht zu unzumutbaren Härten kommt. Die Herausforderung ist im gesamten Ligensystem auch nicht neu. Die bisherigen Regionalliga- und Oberliga-Staffeln sehen für solche Fälle bereits Regelungen vor – wie bspw. eine temporäre Aufstockung der Ligen. Es bestehen hier also praxistaugliche Erfahrungen.

Der DFB plant bei Einführung des "Kompassmodells" eine umfangreiche Evaluierung, um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ggf. Anpassungen vornehmen zu können.

Ab wann würde das Modell umgesetzt werden?

Im Falle der Zustimmung durch den Außerordentlichen DFB-Bundestag wäre die Regionalliga ab der Saison 2028/2029 viergleisig. Die Spielzeit 2027/2028 würde als Qualifikationssaison dienen.

Sind die Reisedistanzen das einzige Kriterium für die Zusammensetzung der Staffeln?

Nein. Es ist ein zentrales Kriterium, aber nicht das ausschließliche. Auch regionale Härtefälle wie Derbys sollen bei der Verteilung der Mannschaften berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann eine gesonderte Regelung getroffen werden, sollten einer der Staffeln anhand der Reisestrecken mehr als sieben 2. Mannschaften von Lizenzvereinen zugeordnet sein.

Wer qualifiziert sich für die viergleisige Regionalliga?

Neben den vier Absteigern aus der 3. Liga wären in der ersten Saison der neuen Regionalliga startberechtigt:

  • jeweils 14 Teams aus den bisherigen Staffeln Bayern und Nordost
  • 15 Mannschaften aus dem Norden
  • 16 Teams aus dem Westen
  • 17 aus der Südwest-Staffel

Bei der Festlegung wurden insbesondere die Anzahl der Herren-Mannschaften im Spielbetrieb auf dem Verbandsgebiet der bisherigen Regionalligen sowie die Strukturen der bisherigen Staffeln berücksichtigt. Auch die Größenverhältnisse der Regionalverbände flossen in die Verteilung ein. Auf dieser Grundlage wurde der vorliegende Kompromiss vorgenommen.

Wie sind Auf- und Abstieg geregelt?

Die vier Meister aus der viergleisigen Regionalliga steigen alle direkt in die 3. Liga auf. Aus der 3. Liga würde es weiterhin vier Absteiger geben. In der neuen Regionalliga würden aus jeder Staffel fest vier Mannschaften absteigen. Eine erhöhte Absteigerzahl in einzelnen Staffeln durch die Absteiger aus der 3. Liga wäre aufgrund der flexibleren regionalen Zuordnung im "Kompassmodell" ausgeschlossen. Im aktuellen fünfgleisigen System ist dies anders. Dort kann es abhängig von der Zahl der Drittliga-Absteiger aus einer Region zu einem erhöhten Abstieg in der betreffenden Staffel kommen.

Die Zahl der Aufsteiger aus der 5. Liga würde sich im Vergleich zur aktuellen Situation nicht verringern. Den 16 Absteigern aus der Regionalliga würden in jeder Saison 16 Aufsteiger gegenüber stehen. Die Aufstiegsplätze sollen sich wie folgt verteilen:

  • 4 Teams aus dem Verbandsgebiet der aktuellen Regionalliga West
  • 4 Teams aus dem Verbandsgebiet der aktuellen Regionalliga Südwest
  • 3 Teams aus dem Verbandsgebiet der aktuellen Regionalliga Nord
  • 2,5 Teams aus dem Verbandsgebiet der derzeitigen Regionalliga Bayern
  • 2,5 Aufsteiger aus dem Verbandsgebiet der derzeitigen Regionalliga Nordost

Ein Aufstiegsplatz wird zwischen dem Bayerischen Fußball-Verband und dem Nordostdeutschen Fußball-Verband ermittelt. Beide Verbände können sich hierbei einvernehmlich auf einen Modus verständigen.

Wer wäre für die neue Regionalliga zuständig?

Vorbehaltlich einer Zustimmung zum "Kompassmodell" ist der DFB bereit, die Trägerschaft der Regionalliga zu übernehmen. Auch hierüber muss der Außerordentliche DFB-Bundestag entscheiden. Aktuell liegen die fünf Staffeln der Regionalliga in der Verantwortung der jeweiligen Regional- und Landesverbände, im Südwesten bei der Regionalliga Südwest GmbH.  

Was würde die Trägerschaft durch den DFB bedeuten?

Alle Staffeln der Regionalliga würden zentral organisiert werden. Verbunden wäre dies mit einer zentralen Vermarktung der Regionalliga und einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für alle Staffeln.  

Ist eine finanzielle Förderung durch den DFB vorgesehen?

Ja. Den Klubs, die mit ihrer ersten Mannschaft in der Regionalliga spielen, garantiert der DFB mindestens 40.000 Euro pro Jahr – mindestens bis 2032. Darüber hinaus gehende Erlöse aus der zentralen Vermarktung der Regionalliga würden zu einem Anteil von 90 Prozent zusätzlich an die Klubs ausgeschüttet werden.

Jeder Regionalverband würde neben den bestehenden Zahlungen aus dem Grundlagenvertrag jeweils mindestens 500.000 Euro jährlich erhalten. Die vorgesehene Förderung soll dazu dienen, die finanzielle Grundlage für die weitere Wahrnehmung der  gemeinnützigen Aufgaben der Regionalverbände, insbesondere im Bereich des Amateurfußballs, nachhaltig zu sichern.

Was ist bei den Zulassungsvoraussetzungen zu berücksichtigen?

In der weiteren Ausarbeitung und Festlegung der Zulassungskriterien für die viergleisige Regionalliga würden unter anderem folgende Grundsätze gelten:

  • Die Heimspielstätte des Vereins muss mindestens 2.500 Plätze aufweisen, davon mindestens 100 Sitzplätze.
  • Flutlicht ist verpflichtend vorgesehen (mindestens 200 Lux). Perspektivisch sind 400 Lux das Ziel.
  • Mindestens drei Presseplätze.

Für die Erfüllung der Vorgaben bei Flutlicht und Stadionkapazität wird eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt. Sie wären also ab der Saison 2030/2031 verpflichtend.

Darüber hinaus sollen die Klubs an ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren herangeführt werden.  

Wie viele Stimmen sind beim DFB-Bundestag für die Einführung des "Kompassmodells" nötig?

Da eine Anpassung der DFB-Satzung erforderlich ist, benötigt der Antrag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Stimmberechtigt sind auf dem Außerordentlichen DFB-Bundestag insgesamt 257 Delegierte. Der DFB-Bundestag ist das höchste Gremium des Deutschen Fußball-Bundes.  

Kategorien: DER DFB, 3. Liga

Autor: jb