DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht weist Kownacki-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt den Einspruch des Spielers Dawid Kownacki vom Zweitligisten Hertha BSC gegen seine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zurückgewiesen.
Kownacki war in der 70. Minute der Zweiligapartie gegen den SV Darmstadt 98 am 1. Februar 2026 von Schiedsrichter Florian Lechner des Feldes verwiesen worden. Am 4. Februar wurde er im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Dagegen hatte Hertha BSC Einspruch eingelegt
Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Der Tritt wurde von hinten und mit nicht zu vernachlässigender Intensität ausgeführt, er war gefährlich und geeignet, Verletzungen herbeizuführen. Damit ist die Grenze vom unsportlichen Verhalten zur Tätlichkeit überschritten. Zu Gunsten des Spielers sind wir aber von einem leichteren Fall der Tätlichkeit ausgegangen."
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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