DFB-Sportgericht

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg

03.03.2026
Pyrotechnik und Attacken gegen Sicherheitskräfte: Geldstrafe und Teilausschluss der Zuschauer für den 1. Magdeburg Foto: imago

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Magdeburg nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe sowie zu einem teilweisen Ausschluss von Zuschauern verurteilt. Gegen den Verein wurde eine Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro verhängt, wobei er bis zu 62.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen. Die Nordtribüne mit Blöcken N 3 bis N 6 bleibt für diese Spiele geschlossen; wobei die Vollstreckung für das zweite Spiel bis zum 30. Juni 2027 zur Bewährung ausgesetzt wird. Karten für den betroffenen Bereich verlieren ihre Gültigkeit. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.

Kurz vor Beginn der Partie gegen Dynamo Dresden am 24. Januar 2026 wurden im Rahmen einer Choreografie mindestens 160 Bengalische Feuer gezündet. Dies führte zu einer Anstoßverzögerung von drei Minuten. In der 29. Minute brannten zwei weitere pyrotechnische Gegenstände, in der 30. Minute ein Nebeltopf. Entsprechend den Vorgaben des Strafzumessungsleitfadens ergibt sich daraus im summarischen Verfahren eine Geldstrafe von 126.600 Euro.

Nach pyrotechnischen Vorfällen im Gästeblock kam es im Umlauf unterhalb der Nordtribüne zu massiven Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei. Dort sammelte sich eine größere Gruppe Magdeburger Anhänger, aus deren Mitte heraus Einsatzkräfte mit Steinen, Flaschen, Absperrgittern, Müllcontainern, pyrotechnischen Gegenständen, einem Gullydeckel und gelösten Gehwegplatten attackiert wurden. Die Angriffe hatten schwerwiegende Folgen: Insgesamt wurden mindestens 70 Beamte verletzt, 17 von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Hierfür verhängte das Sportgericht neben einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro den teilweisen Ausschluss der Zuschauer.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Wir hatten über eine der schwerwiegendsten Gewalt-Eskalationen im deutschen Profifußball der vergangenen Jahre zu entscheiden - einen außergewöhnlichen Fall, für den eine standardisierte Betrachtung und Sanktionierung unangemessen wäre. Der Zuschauer-Teilausschluss ist eine sicherheitsorientierte Maßnahme und richtet sich räumlich gezielt auf den Ort, von dem die Ausschreitungen ausgingen. Im Strafmaß haben wir berücksichtigt, dass der Verein wiederholt durch Fehlverhalten seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist, genauso aber, dass er vor der Partie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat und sich nach den Vorfällen klar und glaubwürdig von jeder Form von Gewalt distanziert und die Aufklärung und Täterermittlung aktiv unterstützt hat."

Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagt: "Ziel des DFB ist ein sicheres Stadionerlebnis für alle Zuschauerinnen und Zuschauer unter Aufrechterhaltung der großartigen Stimmung in den Stadien. Dabei bauen wir auf Kommunikation, Dialog und Austausch in den Vereinen und genauso auf eine Selbstregulierung innerhalb der Kurve. Vorliegend haben diese Maßnahmen leider nicht gewirkt, sodass Kontrollausschuss und Sportgericht in diesem extremen Einzelfall im Sinne der Masse der friedlichen Fans gezwungen waren, andere Mittel zu ergreifen."

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Verein hat Rechtsmittelverzicht erklärt.

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: sl