DFB-Sportgericht
Ein Spiel Sperre für Darmstadts Pfeiffer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Patric Pfeiffer vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Pfeiffer war in der 42. Minute der Zweitligapartie bei Dynamo Dresden am 27. Februar 2026 von Schiedsrichter Lars Erbst des Feldes verwiesen worden.
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Mannheims Geschäftsführer Zuber
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gerhard Zuber, Geschäftsführer Sport des Drittligisten SV Waldhof Mannheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Zuber hatte sich in der Halbzeitpause der Drittligapartie gegen Alemannia Aachen am 1. März 2026 unsportlich verhalten und sah von Schiedsrichter Marc Philip Eckermann die Rote Karte.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Aachen-Coach Selimbegovic
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mersad Selimbegovic, Trainer des Drittligisten Alemannia Aachen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe und einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Selimbegovic hatte sich in der Halbzeitpause der Drittligapartie beim SV Waldhof Mannheim am 1. März 2026 unsportlich verhalten und sah von Schiedsrichter Marc Philip Eckermann die Rote Karte.
Das Urteil ist rechtskräftig
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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