DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das im Einzelrichterverfahren ergangene Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.
Lok Leipzig wurde wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro verurteilt. Wobei dem Verein nachgelassen wurde, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 8000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus zu verwenden – insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung. Der Antidiskriminierungsplan ist in Abstimmung mit der DFB-Abteilung Gesellschaftliche Verantwortung und Fanbelange bis zum 31. September 2026 zu erstellen.
Zudem wurde Leipzig auferlegt, ein Heimspiel im DFB-Vereinspokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Das nächste auf Rechtskraft des Urteils folgende Pokalspiel auf DFB-Ebene muss unter Sperrung der Zuschauerbereiche Haupttribüne, Unterrang sowie der Blöcke 1 bis 6 ("Dammsitz") stattfinden. Darüber hinaus ist das Anbringen von Bannern, Plakaten oder Transparenten in den gesperrten Bereichen untersagt; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des DFB. Der Zuschauerteilausschluss wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Bewährungszeitraum wurde auf fünf Jahre festgelegt, wobei sich die Bewährung auf gleichgelagerte Vorfälle im DFB-Vereinspokal beschränkt.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen des DFB-Kontrollausschusses und des Vereins.
Im Einzelrichterverfahren war Lok Leipzig noch zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt worden, eine Bewährungsaussetzung des Zuschauerteilausschlusses war nicht vorgesehen. Gegen dieses Urteil hatten Lok Leipzig Einspruch eingelegt und mündliche Verhandlung beantragt.
Im Heimspiel gegen den FC Schalke 04 kam es zu mehrfachen rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Spieler Christopher Antwi-Adjei. Die Vorfälle ereigneten sich über den Spielverlauf hinweg, beginnend in der 13. Spielminute. Infolge der ersten rassistischen Beleidigung, die vom Spieler wahrgenommen und sodann an die Schiedsrichter kommuniziert wurde, wurde die erste Stufe des Drei-Stufen-Plans ausgelöst und eine Stadiondurchsage veranlasst. Das Spiel musste unterbrochen werden. Weitere diskriminierende Rufe in der regulären Spielzeit sowie in der Verlängerung wurden durch die DFB-Matchdelegierten dokumentiert.
Geleitet wurde die Verhandlung von Torsten Becker, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Den Zuschauerteilausschluss konnten wir zur Bewährung aussetzen, weil wir die Bemühungen des Vereins im Bereich der Prävention sehen und anerkennen. Es liegt nun an Lok und seinen Fans, die Chance zu nutzen und zu verhindern, dass der Zuschauerteilausschluss zum Tragen kommt. Wir hoffen, dass das Urteil Signalwirkung bei Verantwortlichen und Fans entfaltet."
Sowohl der Verein als auch der DFB-Kontrollausschuss haben Rechtmittelverzicht erklärt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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