DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Terrence Boyd vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Boyd war in der 63. Minute der Drittligapartie bei Rot-Weiss Essen am 4. März 2026 von Schiedsrichter Lennart Kernchen des Feldes verwiesen worden.
Zwei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens May
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas May vom Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
May war in der 38. Minute der Drittligapartie beim 1. FC Saarbrücken am 4. März 2026 von Schiedsrichter Timo Gansloweit des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Verweis für Aachens Geschäftsführer Azzouzi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rachid Azzouzi, den Geschäftsführer des Drittligisten Alemannia Aachen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Verweis belegt.
Da Geschäftsführer Azzouzi sein Verhalten nach Spielende bedauert und seit der Spielzeit 2018/2019 sportgerichtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, beantragt der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren lediglich einen Verweis. Im Wiederholungsfall hat Azzouzi mit der Beantragung einer Geldstrafe oder eines Innenraumverbots zu rechnen.
Azzouzi hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 8. Februar 2026 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Christian Ballweg und seinem Gespann verhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt.

30.520 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Münsters Hendrix
Das DFB-Sportgericht belegt Jorrit Hendrix vom Zweitligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.