DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Terrence Boyd vom Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Boyd war in der 63. Minute der Drittligapartie bei Rot-Weiss Essen am 4. März 2026 von Schiedsrichter Lennart Kernchen des Feldes verwiesen worden.
Zwei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens May
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas May vom Drittligisten SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
May war in der 38. Minute der Drittligapartie beim 1. FC Saarbrücken am 4. März 2026 von Schiedsrichter Timo Gansloweit des Feldes verwiesen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Verweis für Aachens Geschäftsführer Azzouzi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rachid Azzouzi, den Geschäftsführer des Drittligisten Alemannia Aachen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Verweis belegt.
Da Geschäftsführer Azzouzi sein Verhalten nach Spielende bedauert und seit der Spielzeit 2018/2019 sportgerichtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, beantragt der DFB-Kontrollausschuss im summarischen Verfahren lediglich einen Verweis. Im Wiederholungsfall hat Azzouzi mit der Beantragung einer Geldstrafe oder eines Innenraumverbots zu rechnen.
Azzouzi hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 8. Februar 2026 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Christian Ballweg und seinem Gespann verhalten.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.