DFB-Sportgericht

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für Lok Leipzig

04.11.2025
Foto: IMAGO

Im Verfahren wegen der Vorkommnisse während des Spiels um den DFB-Vereinspokal zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und dem FC Schalke 04 am 17. August 2025 in Leipzig hat das DFB-Sportgericht heute sein Urteil gegen Lokomotive Leipzig gesprochen. Der Tenor sieht einen Mehrklang an Sanktionen und Auflagen vor:

Wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger wurde Lok Leipzig zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt, wobei dem Verein nachgelassen wurde, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus zu verwenden – insbesondere für die Entwicklung eines Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung. Dieser Aktionsplan soll nicht nur Maßnahmen zur Prävention und zur Förderung des Dialogs mit Fans enthalten, entstehen soll er in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und Experten. Der Antidiskriminierungsplan ist in Abstimmung mit der DFB-Abteilung Gesellschaftliche Verantwortung und Fanbelange bis zum 31. März 2026 zu erstellen.

Teilweiser Zuschauerausschluss

Zudem wurde Leipzig auferlegt, ein Heimspiel im DFB-Vereinspokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Das nächste auf Rechtskraft des Urteils folgende Pokalspiel auf DFB-Ebene muss unter Sperrung der Zuschauerbereiche Haupttribüne, Unterrang sowie der Blöcke 1 bis 6 ("Dammsitz") stattfinden. Darüber hinaus ist das Anbringen von Bannern, Plakaten oder Transparenten in den gesperrten Bereichen untersagt; Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des DFB.

Im Heimspiel gegen den FC Schalke 04 kam es zu mehrfachen rassistischen und beleidigenden Äußerungen aus dem Leipziger Zuschauerbereich gegenüber Schalkes Spieler Christopher Antwi-Adjei. Die Vorfälle ereigneten sich über den Spielverlauf hinweg, beginnend in der 13. Spielminute. Infolge der ersten rassistischen Beleidigung, die vom Spieler wahrgenommen und sodann an die Schiedsrichter kommuniziert wurde, wurde die erste Stufe des Drei-Stufen-Plans ausgelöst und eine Stadiondurchsage veranlasst. Das Spiel wurde für zehn Minuten unterbrochen. Weitere diskriminierende Rufe in der regulären Spielzeit sowie in der Verlängerung wurden durch die DFB-Matchdelegierten dokumentiert.

Im Rahmen der Strafzumessung hat das DFB-Sportgericht im schriftlichen Einzelrichterverfahren berücksichtigt, dass der Verein die Vorfälle scharf verurteilt, sich hiervon distanziert und sich bei dem Spieler Antwi-Adjei öffentlich entschuldigt hat. Zudem wird berücksichtigt, dass der Verein sich um die Identifizierung des mutmaßlichen Einzeltäters in der 13. Spielminute bemüht und bereits mehrere vereinseigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus in die Wege geleitet beziehungsweise unterstützt hat. Straferschwerend fiel ins Gewicht, dass Lok Leipzig bereits durch diskriminierende Verhaltensweisen seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten ist.

Der Verein hat Einspruch eingelegt.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: sl