DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Köhn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Derrick Arthur Köhn vom Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Köhn war in der 89. Minute der Bundesligapartie beim FC Augsburg am 15. Januar 2026 von Schiedsrichter Florian Badstübner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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