DFB-Sportgericht

Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Cottbuser Co-Trainer Ziebig

09.09.2026
Gesperrt und mit Geldstrafe belegt: Cottbuser Assistenzcoach Daniel Ziebig (4.v.r.) Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Ziebig, den Assistenztrainer des Zweitligisten FC Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Ziebig hatte sich nach Abpfiff der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim VfL Wolfsburg am 5. September 2026 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Lukas Benen verhalten und daraufhin vom Unparteiischen die Rote Karte gesehen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb