DFB-Sportgericht

Sportgericht verwirft Einspruch von Elversbergs Trainer Vincent Wagner

07.09.2026
Bleibt nach Gelb-Roter Karte gesperrt: Elversberg-Coach Vincent Wagner (l.) Foto: DFB/dpa Picture-Alliance

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Trainer Vincent Wagner des SV 07 Elversberg gegen die Gelb-Rote Karte aus dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. September 2026 verworfen.

Wagner war zunächst in der 45. Minute wegen unerlaubten Betretens des Spielfeldes verwarnt worden. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff zeigte ihm Schiedsrichter Petersen wegen unsportlichen Verhaltens die zweite Gelbe Karte und verwies ihn damit des Innenraums. Mit der Gelb-Roten Karte ist automatisch eine Sperre für ein Meisterschaftsspiel verbunden.

Gegen diese Sperre hatte Wagner Einspruch eingelegt.

Das Sportgericht sah keine Anhaltspunkte für einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters gemäß § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung und damit für eine ausnahmsweise Aufhebung der automatischen Sperre. Nach der Rechtsprechung der UEFA ist ein solcher Ausnahmetatbestand nur dann gegeben, wenn eine Personenverwechselung vorliegt oder es zwischen Trainer und Schiedsrichter keinerlei Kontakt gab und sich der vom Platz gestellte Trainer auch sonst in keiner Weise sportwidrig verhalten hat.

In seinem Urteil führt das DFB-Sportgericht aus, dass Trainer Wagner den Angaben des Unparteiischen aus größerer Entfernung auf diesen zugelaufen sei, obwohl der Vierte Offizielle den Trainer zuvor aufgefordert habe, dies zu unterlassen. Wagner habe beim Schiedsrichter reklamieren und ihn zur Rede stellen wollen. Diese Darstellung, so das Sportgericht, werde durch die vorliegenden Fernsehbilder bestätigt. Damit handele es sich bei dem Feldverweis um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, an die auch die Sportgerichte grundsätzlich gebunden seien.

Auch Anhaltspunkte dafür, dass die automatisch eintretende Sperre grob unbillig oder willkürlich sein könnte, erkannte das Sportgericht nicht.

Gegen die Entscheidung kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: sl