DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafen gegen Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gegen Hannover 96 verhängten Geldstrafen nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main reduziert. Das Gericht folgte damit nach nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Verein sprechenden Umstände den übereinstimmenden Anträgen des DFB-Kontrollausschusses und des Zweitligisten und setzte die Geldstrafen auf insgesamt 330.000 Euro fest.
Die Geldstrafe für die Vorfälle beim Zweitligaspiel beim 1.FC Magdeburg am 30. Januar 2026 wurde auf 125.000 Euro festgesetzt. Für die Vorkommnisse beim Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 20. März 2026 wurde eine Geldstrafe in Höhe von 205.000 Euro verhängt.
Von der nun festgesetzten Gesamtsumme kann Hannover 96 bis zu 111.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die entsprechenden Aufwendungen sind dem DFB bis zum 31. März 2027 nachzuweisen.
Hannover 96 und der DFB-Kontrollausschuss erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt, aber nicht ausschließlich, an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, deren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
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Autor: sl

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