DFB-Sportgericht
Geldstrafen und Auflagen für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim in mündlicher Verhandlung wegen Zuschauerfehlverhaltens in zwei Drittligaspielen zu zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 61.200 Euro verurteilt. Zudem legte das Gremium dem Verein unter anderem auf, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln.
Im ersten Fall hatten Mannheimer Zuschauer in der 35. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm am 31. August 2025 einen antiziganistischen Spruch gerufen. Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro, wovon Mannheim bis zu 12.000 Euro für eigene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus machte das Rechtsorgan dem Drittligisten die Auflage, einen umfassenden Anti-Diskriminierungs-Plan zu entwickeln, um erneute Vorfälle dieser Art zu verhindern. Dieser muss neben Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung des Fan-Dialogs auch Partnerschaften zur Beratung und Unterstützung des Aktionsplans beinhalten. Zudem muss der Klub bis Ende der laufenden Saison bei jedem Heimspiel im Stadionheft einen ganzseitigen Beitrag zur Distanzierung von Rassismus und Diskriminierung mit Bezug auf die antiziganistischen Rufe veröffentlichen.
Wiederholt antiziganistische Vorfälle
Dazu Torsten Becker, der die Sitzung am Frankfurter DFB-Campus als Vorsitzender Richter leitete: "Da Waldhof Mannheim zuletzt wiederholt wegen antiziganistischer Vorfälle sanktioniert werden musste, hielt es das Sportgericht nunmehr für geboten, dem Verein konkrete Auflagen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zu machen."
Im zweiten Fall hatten Mannheimer Anhänger im Rahmen des Drittligaspiels bei Alemannia Aachen am 20. September 2025 mindestens 44 pyrotechnische Gegenstände gezündet, mindestens 16 Getränkebecher in Richtung Spielfeld geworfen und mindestens 50 Sitzplatzschalen zerstört sowie teilweise Richtung Spielfeld und Zuschauer geworfen. Ferner gab es Vandalismus in den sanitären Anlagen des Mannheimer Zuschauerbereichs.
Dafür belegte das Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.200 Euro, wovon Mannheim bis zu 8400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre. Dem haben die Waldhöfer bereits zugestimmt.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

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