DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht reduziert Dzeko-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main die Sperre des Spielers Edin Dzeko vom Zweitligisten Schalke 04 von zwei Meisterschaftsligen der Lizenzligen auf ein Spiel reduziert und damit dem Einspruch des Spielers stattgegeben. Zusätzlich zur Sperre wurden gegen den Spieler eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängt.
Dzeko war in der 52. Minute der Zweitligapartie gegen Hannover 96 am 15. März 2026 von Schiedsrichter Dr. Robin Braun des Feldes verwiesen worden.
Oberholz: "Ein Sonderfall"
Am 17. März wurde er im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Dagegen hatte Schalke 04 Einspruch eingelegt.
Zur Urteilsbegründung sagte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Wir gehen nach der Beweisaufnahme von einem Sonderfall aus, der von den üblichen Formen des rohen Spiels abweicht. Wir mussten die Frage beantworten, ob hier ein rücksichtsloses Verhalten vorliegt. Dafür genügt einfache Fahrlässigkeit nicht, erforderlich ist eine qualifizierte Form der Fahrlässigkeit. Das sehen wir hier nicht. Rücksichtslos handelt, wer etwa schonungslos, selbstsüchtig, dreist oder gleichgültig handelt. All das ist nicht erfüllt. Für das Gericht ist das Verhalten des Spielers unbeholfen, ungelenk und unglücklich, seine Handlung hatte auch keine hohe Intensität, der Gegenspieler wurde lediglich am Unterarm getroffen, sodass wir lediglich ein unsportliches Verhalten annehmen und die Strafe dementsprechend reduzieren konnten."
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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