Google Pixel Frauen-Bundesliga
DFB-Sportgericht hebt Wertung des Spiels zwischen Freiburg und Leverkusen auf

Die Wertung des Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem Sport-Club Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 mit 2:3 Toren und drei Punkten zugunsten von Leverkusen wird aufgehoben. Dieses Urteil hat das DFB-Sportgericht heute im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren gefällt und verfügt, dass das Spiel neu anzusetzen ist.
In der 88. Spielminute der Begegnung des ersten Spieltags entschied die Schiedsrichterin auf Strafstoß für Bayer 04 Leverkusen. Der Strafstoß wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoß wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoß wurde zum 2:3-Endstand verwandelt.
Gegen die Wertung des Spiels hat der Sport-Club Freiburg Einspruch eingelegt und sich dabei darauf berufen, dass die Schiedsrichterin mit der Entscheidung zur Wiederholung des Strafstoßes einen Regelverstoß begangen habe.
Dieser Auffassung ist das Sportgericht gefolgt.
Nach Fußball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstoßes ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoß nur dann zu wiederholen, „wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.“ Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet. Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes hat dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, so dass dem Einspruch stattzugeben war.
Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann gem. § 15 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
Kategorien: Google Pixel Frauen-Bundesliga, DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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