DFB-Sportgericht
DFB-Sportgericht bestätigt Sperre für Otele
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch des Spielers Philip Otele vom Hamburger SV gegen seine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen zurückgewiesen.
Otele war in der 79. Minute der Bundesligapartie bei Werder Bremen am 18. April 2026 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden. Am 21. April wurde er im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Dagegen hatte der Hamburger SV Einspruch eingelegt.
Geleitet wurde die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: „Wir gehen von rücksichtslosem Verhalten des Spielers Otele und damit von rohem Spiel aus. Spieler Otele hatte die Gefahr erkannt, die von seinem Einsatz in hohem Tempo und mit großer Dynamik ausging. Dabei hat er die Gefährdung des Gegenspielers in Kauf genommen. Das Risiko seines Einsatzes hat sich hier realisiert und sogar zu einer Verletzung geführt. Es war auch nicht zu erkennen, dass er den Versuch unternommen hatte, noch nennenswert abzubremsen oder über das Bein des Bremer Spielers zu springen."
Gegen das Urteil kann Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: sl

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